{"id":72,"date":"2018-03-27T15:47:20","date_gmt":"2018-03-27T13:47:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.neufilz.de\/?page_id=72"},"modified":"2021-09-15T14:16:37","modified_gmt":"2021-09-15T12:16:37","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.neufilz.de\/en\/unternehmen-2\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Terms of Service"},"content":{"rendered":"<p>Filzfabrik<br \/>\nGustav Neumann GmbH<br \/>\nFallersleber-Tor-Wall 7-9<br \/>\n38100 Braunschweig<\/p>\n<p>Telefon (05 31) 2 42 84 &#8211; 0<br \/>\nTelefax (05 31) 2 42 84 &#8211; 20<\/p>\n<p>E-Mail: <a title=\"info@neufilz.de\" href=\"mailto:info@neufilz.de\">info@neufilz.de<\/a><\/p>\n<p>Stand 08\/21<\/p>\n<p><strong>\u00a71. Allgemeines\/ Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/li>\n<li>Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdr\u00fccklich und in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet wurden; im Internet enthaltene Angebote sind stets freibleibend.<\/li>\n<li>Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.<\/li>\n<li>Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmen im Sinne von \u00a7 14 BGB sowie gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/li>\n<li>Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a72. Angebot\/ Vertragsschluss\/ Angebotsunterlagen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben.<\/li>\n<li>Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung beim Besteller zustande. Die \u00dcbernahme einer Garantie bedarf einer dahingehenden ausdr\u00fccklichen und schriftlichen Erkl\u00e4rung.<\/li>\n<li>An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor: Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind: Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.<\/li>\n<li>Handels\u00fcbliche Abweichungen der Liefermenge und der Warenbeschaffenheit behalten wir uns vor. Diese sind vom Besteller hinzunehmen, wenn sie nicht wesentlich und f\u00fcr den Besteller zumutbar sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a73. Preise\/ Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung; diese sowie eventuelle Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, f\u00fcr Inlandsgesch\u00e4fte wird sie in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/li>\n<li>Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis mit Rechnungszugang f\u00e4llig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.<\/li>\n<li>Der Besteller kann mit Gegenanspr\u00fcchen nicht aufrechnen, wenn seine Gegenanspr\u00fcche weder rechtskr\u00e4ftig festgestellt, noch unbestritten, noch von uns anerkannt sind. Er ist zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nicht befugt, soweit sein Gegenanspruch nicht auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a74. Lieferung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen f\u00fcr das Produkt voraus.<\/li>\n<li>Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.<\/li>\n<li>Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, der Verf\u00fcgbarkeit und Besch\u00e4ftigung von Arbeitskr\u00e4ften beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.<\/li>\n<li>L\u00f6sen derartige Ereignisse und Probleme bei der Eigenbelieferung unvorhergesehene Preissteigerungen aus, so werden wir den Besteller unverz\u00fcglich informieren und ein Angebot zur Vertragsanpassung unterbreiten. Die Parteien sind verpflichtet, \u00fcber die Anpassung der Vertragsbedingungen sodann zu verhandeln.<\/li>\n<li>Ein Recht, wegen \u00dcberschreitung eines Liefertermins vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, besteht nur nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8.<\/li>\n<li>Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung \u201eab Werk\u201c. Auf Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Gefahr geht mit \u00dcbergabe an den Besteller bzw. im Fall der Versendung mit \u00dcbergabe an den Transporteur auf den Besteller \u00fcber. Sofern der Besteller es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a75. Formen (Werkzeuge)<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Preis f\u00fcr Formen enth\u00e4lt auch die Kosten f\u00fcr eine einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten f\u00fcr Pr\u00fcf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie vom Besteller veranlasste \u00c4nderungen.<\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben wir Eigent\u00fcmer der f\u00fcr den Besteller durch uns selbst oder durch von uns beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur f\u00fcr Auftr\u00e4ge des Bestellers verwendet solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Wir sind nur dann zum kostenlosen Ersatz dieser Formen verpflichtet, wenn diese zur Erf\u00fcllung einer dem Besteller zugesicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestellers.<\/li>\n<li>Soll vereinbarungsgem\u00e4\u00df der Besteller Eigent\u00fcmer der Formen werden, geht das Eigentum nach Zahlung des Kaufpreises f\u00fcr diese Formen an ihn \u00fcber. Die \u00dcbergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbewahrungspflicht bei uns ersetzt. Unabh\u00e4ngig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen sind wir zu ihrem ausschlie\u00dflichen Besitz berechtigt. Wir haben die Formen als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten zu versichern.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a76. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die M\u00e4ngelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nach \u00a7 377 HGB nachgekommen ist.<\/li>\n<li>Soweit bei Gefahren\u00fcbergang ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung berechtigt.<\/li>\n<li>Nach fruchtlosem Ablauf einer durch den Besteller zur Nacherf\u00fcllung bestimmten Frist, die in den gesetzlich geregelten F\u00e4llen, insbesondere bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung, entbehrlich ist, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht der Mangel unerheblich ist, vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Mangels besteht nur nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a77. R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im \u00dcbrigen vorliegen, kann der Besteller wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel des Liefergegenstandes besteht, nicht vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a78. Schadenersatz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Auf Schadensersatz haften wir, au\u00dfer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<\/li>\n<li>Au\u00dfer wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu Last f\u00e4llt, ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Vorgenannte Haftungsausschl\u00fcsse und -einschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr konkurrierende Anspr\u00fcche wegen unerlaubter Handlung und soweit unsere gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen pers\u00f6nlich in Anspruch genommen werden.<\/li>\n<li>Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a79. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Anspr\u00fcche des Bestellers aus dem Vertrag verj\u00e4hren in einem Jahr seit Ablieferung. Ist es nicht zu Ablieferung gekommen, beginnt die Verj\u00e4hrung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. K\u00fcrzere gesetzliche Verj\u00e4hrungsfristen gehen vor.<\/li>\n<li>Abweichend davon gilt in folgenden F\u00e4llen jedoch die gesetzlich vorgesehene Verj\u00e4hrungsfrist:\n<ul>\n<li>soweit wir aus einer f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstandes \u00fcbernommenen Garantie haften,<\/li>\n<li>f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/li>\n<li>f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und grob fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Verletzung sonstiger Pflichten.<\/li>\n<li>f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a710. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. In der Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach R\u00fccknahme des Liefergegenstandes zur deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand sorgf\u00e4ltig zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den, entsprechend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/li>\n<li>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/li>\n<li>Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand dem ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits aller Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abrechnung mitteilt.<\/li>\n<li>Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den Sachen im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.<\/li>\n<li>Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt auch vereinbart, dass der Besteller uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/li>\n<li>Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/li>\n<li>Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen laut dem offenen Rechnungswerten um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/li>\n<li>Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung aller Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer vor.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a711. Erf\u00fcllungsort\/ Gerichtsstand\/ Rechtswahl<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, auch bei Streitwerten, die \u00fcber den sachlichen Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Amtsgerichts hinausgehen, vor dem Amtsgericht zu klagen. Wir sind ferner berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.<\/li>\n<li>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/li>\n<li>Das Recht der Bundesrepublik gilt als vereinbart, mit Ausnahme der Regeln des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Bei Streitigkeiten \u00fcber die Geltung dieser allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen ist die deutsche Version ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a712. Verbindlichkeit des Vertrages<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte oder einzelner Ziffern der Verkaufs- und Lieferbedingungen verbindlich. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmung entstehende L\u00fccke ist nach den gesetzlichen Vorschriften im Sinne des Vertrages auszuf\u00fcllen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Filzfabrik Gustav Neumann GmbH Fallersleber-Tor-Wall 7-9 38100 Braunschweig Telefon (05 31) 2 42 84 &#8211; 0 Telefax (05 31) 2 42 84 &#8211; 20 E-Mail: info@neufilz.de Stand 08\/21 \u00a71. 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